#Ihr Erfolg im Fokus#verständliche Zusammenarbeit

Buchhaltung & Jahresabschluss und Personal

Mittels Buchhaltung ermitteln Sie Ihre unterjährigen Ergebnisse und die abzuführende Umsatzsteuer, ausser Sie sind Kleinunternahmer nach dem Umsatzsteuergesetz. Der Jahresabschluss dient zur Berechnung Ihres Jahresgewinnes.  Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und Unternehmensform ermitteln Sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung oder Bilanzierung.

Ihre Mitarbeiter arbeiten für Sie und tragen so zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Mittels Personalverrechnung werden die Gehälter und Löhne berechnet und sämtliche Lohnnebenkosten ermittelt. Einmal pro Jahr muss die Kommunalsteuererklärung und die Übermittlung der Lohnzetteln (L16) erfolgen.


Auszug aus meinem Angebot für Sie:

  • Verarbeitung Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassenden Meldung
  • Unterjährige und jährliche Auswertungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanzierung)
  • Anmeldung und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Österreichischen Gebietskrankenkassa
  • Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter & Arbeitnehmerveranlagung
  • Kontakt mit den Behörden


Tipps und Eckpunkte

  • Umsatzsteuervoranmeldung muss bis 15. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden
  • Steuererklärungen sind in der Regel bis 30. Juni des Folgejahres elektronisch abzugeben
  • Finanz Online bietet viele nützliche Tools
  • Ihre Mitarbeiter müssen vor Dienstbeginn angemeldet werden
  • Abmeldefrist von Dienstnehmern innerhalb von 7 Tagen
  • Mitarbeiter müssen gemäß Kollektivvertrag entlohnt werden, falls vorhanden - Achtung auf das Sozialdumping-Gesetz


Wollen Sie mehr über die für Sie geeignete Beratung für wirtschaftliches Wachsen wissen, vereinbaren Sie einen ersten Informationstermin.